Weitere Entscheidung unten: LG Duisburg, 17.12.2003

Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.12.2003 - 12 WF 393/03   

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https://dejure.org/2003,8239
OLG Celle, 19.12.2003 - 12 WF 393/03 (https://dejure.org/2003,8239)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.12.2003 - 12 WF 393/03 (https://dejure.org/2003,8239)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - 12 WF 393/03 (https://dejure.org/2003,8239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausschluss eines weiteren Antrags auf Prozesskostenhilfe nach abgelehntem Antrag; Notwendigkeit der Zulassung eines neuen Vorbringens, der Vorlage neuer Belege und der Möglichkeit neuer Beweisantritte im Unterhaltsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines weiteren Antrags auf Prozesskostenhilfe nach abgelehntem Antrag; Notwendigkeit der Zulassung eines neuen Vorbringens, der Vorlage neuer Belege und der Möglichkeit neuer Beweisantritte im Unterhaltsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 127 Abs. 2
    Zulässigkeit eines neuen Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ablehnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1652
  • Rpfleger 2004, 294
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 04.04.2003 - 2 W 23/03

    Sofortige Beschwerde gegen einen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschuss;

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2003 - 12 WF 393/03
    Dem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 4. April 2003 (FamRZ 2003, 1302) schließt sich der Senat nicht an.
  • OLG Frankfurt, 27.04.2007 - 5 WF 68/07

    Prozesskostenhilfe: Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit einem

    Zwar erwachsen nach herrschender Meinung auch nach Neufassung des § 127 Abs. 2 ZPO ablehnende Prozesskostenhilfebeschlüsse nicht in materielle Rechtskraft (BGH vom 03.03.2004, IV ZB 43/03 in FamRZ 2004, 940; OLG Bamberg vom 10.07.1996 in FamRZ 97, 756; OLG Celle v. 19.12.2003 in FamRZ 2004, 1652; OLG Hamm v. 20.08.2003 in FamRZ 2004, 647; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Auflage, Rn 6 zu § 117; andere Ansicht: OLG Oldenburg vom 04.04.2003 in FamRZ 2003, 1302), so dass nach Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages erneut ein entsprechender Antrag gestellt werden kann.
  • OLG Bremen, 30.07.2007 - 2 W 49/07

    Auswirkungen einer formell unanfechtbaren erstinstanzlichen Entscheidung über die

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  • OLG Schleswig, 05.02.2009 - 14 W 11/09

    Verfahrensrecht - PKH im Beschwerdeverfahren bei verletzter Mitwirkungspflicht?

    Beschlüsse, die Prozesskostenhilfe versagen, können zwar formell unanfechtbar, nicht aber materiell rechtskräftig werden (BGH, Beschluss vom 16.12.2008, Az. VIII ZB 78/06, zitiert nach juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, OLGR Bremen 2007, 792; OLG Düsseldorf, MDR 2004, 410; OLG Celle, FamRZ 2004, 1652, Zöller-Philippi, ZPO, 27. Auflage 2009, § 127 Rnr. 31 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 17.12.2003 - 7 T 312/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11774
LG Duisburg, 17.12.2003 - 7 T 312/03 (https://dejure.org/2003,11774)
LG Duisburg, Entscheidung vom 17.12.2003 - 7 T 312/03 (https://dejure.org/2003,11774)
LG Duisburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 7 T 312/03 (https://dejure.org/2003,11774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 538
  • FamRZ 2004, 1652
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08

    maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; keine

    Entsprechend findet sie sich auch in der Begründung von Beiordnungsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfG 1. Juli 2002 - 2 BvR 578/02 - juris-Recherche, dort zu 3.a) der Gründe) bzw. in den Tenorierungen der Beiordnungsentscheidungen der Zivilgerichtsbarkeit (z.B. LG Duisburg 17. Dezember 2003 - 7 T 312/03 - MDR 2004, 538).
  • LG Berlin, 09.12.2015 - 51 T 873/15

    Verfahrenskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Zwangsvollstreckung

    Mit dem Landgericht Duisburg (Beschluss vom 17.12.2003, 7 T 312/03, LS u. Tz. 4, zit. n. juris) ist daher davon auszugehen, dass die beantragte Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich ist, wobei dieser die Muttersprache des Mandanten beherrschen muss ( a.a.O. ), was in der Person des beigeordneten Rechtsanwalts ... nach der vorliegenden eidesstattlichen Versicherung der Fall ist.
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